Wir geben Euch Recht!
Habt Ihr eine Abmahnung bekommen oder gar eine Kündigung? Seid Ihr euch über eure Lohnhöhe unsicher? Habt Ihr vergeblich eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragt? Ist der Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt abgelehnt worden? Ist der Pflegegard bzw. die Pflegestufe richtig? Ist die Reha abgelehnt worden?
Die KAB gewährt ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts.
Im Arbeitsrecht vertreten die ausgebildeten Rechtschutzsekretäre die Ratsuchenden bis zur ersten Instanz. Etwa 90 % aller Rechtsstreitigkeiten lassen sich so schlichten.
Im Sozialrecht geht es überwiegend um Unstimmigkeiten aus der Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung sowie um Fragen aus dem Schwerbehindertenrecht. In diesen und anderen Fällen des Sozialrechts vertritt der KAB Rechtschutz seine Mitglieder bis zur letzten Instanz, dem Bundessozialgericht.
Der KAB Rechtsschutz umfasst auch die Weiterbildung im Arbeits- und Sozialrecht. Die Rechtsschutzsekretäre geben ihr Wissen als Referenten an KAB Vereine, Verbände, auf Betriebsversammlungen, bei Mitarbeitervertretungen und in Selbsthilfegruppen weiter.
Es lohnt sich also, Mitglied der KAB zu sein!
Weitere Informationen dazu findet Ihr auf
http://www.kab-muenster.de/rechtsschutz/service/